Mit dem privaten Baurecht kommt nahezu jeder früher oder später in Berührung. Denn dieses Rechtsgebiet umfasst nicht nur den Neu-, Um- oder Ausbau eines Gebäudes, sondern neben dem Architektenrecht auch sämtliche Fragen des Werkvertragsrechts, so zum Beispiel bei Reparaturarbeiten eines Handwerkers. Wir vertreten als Fachanwaltskanzlei in diesem Rechtsgebiet Auftraggeber wie Auftragnehmer, sprich Unternehmer, Architekten, Bauherren und Verbraucher baubezogener Dienstleistungen.