Steuerrecht

Als Fachanwaltskanzlei für Steuerrecht beraten und vertreten wir Sie als Privatperson oder Unternehmen insbesondere bei Problemen mit dem Finanzamt; beispielsweise bei Einspruchsverfahren oder auch Klageverfahren vor dem Finanzgericht. Bestenfalls werden solche Probleme aber vermieden, indem wir bereits in einem früheren Stadium „ins Boot geholt“ und rechtsgestaltend tätig werden.

Wir sehen uns somit nicht als Konkurrenz der Steuerberater, sondern vielmehr als ergänzende Berater, die vor allem Vertragsgestaltungen und auch die gerichtliche Vertretung aufgrund der prozessualen Besonderheiten der Finanzgerichtsordnung übernehmen. Bei Nacherklärungen („strafbefreiende Selbstanzeige“) stehen wir ebenfalls beratend zur Seite. Auch bei Haftungsfällen von Steuerberatern setzen wir die Ihnen zustehenden Ansprüche – notfalls gerichtlich – durch.